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Staatlich anerkannter Erholungsort Stamsried

Liebe Gäste!

Einige der Häuser im Feriendorf werden nicht direkt vom Hauseigentümer betreut und verwaltet. Im Auftrag dieser Hauseigentümer ist eine Vermittlungs- und Betreuungsgesellschaft für Sie zuständig, die die Erstellung und den Versand der Reiseunterlagen, Buchungsbestätigung, Rechnung, das Inkasso sowie die Gästebetreuung vor Ort durch den Service der Rezeption organisiert.

Für diese Dienstleistungen ist die nachfolgende AGB verbindlich und Grundlage des Vertrages zwischen Ihnen und der Vermittlungs- und Betreuungsgesellschaft. Die notwendigen Adressdaten von Ihnen werden nach Ihrer Buchungsbestätigung an diese Betreuungsgesellschaft weiter geleitet.

 

Unsere allgemeinen Vertragsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der Betreuungsgesellschaft. Lesen Sie diese deshalb bitte sorgfältig durch.

1. Allgemein

Die von Ihnen gemietetes Blockhaus ist nicht Eigentum der Betreuungsgesellschaft. Die Betreuungsgesellschaft ist deshalb lediglich als Mietvermittler und Betreuer im Namen und auf Rechnung des Wohnungseigentümers tätig. Sie ist berechtigt und bevollmächtigt, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte für den Eigentümer abzuwickeln.

2. Anmeldungen / Buchungen

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie der Betreuungsgesellschaft, verbindlich an, einen Mietvertrag über die vorgesehene Wohnung abzuschließen. Ihre Anmeldung kann sowohl mündlich (persönlich oder telefonisch) als auch schriftlich (Brief, Fax, E-Mail, Internet) erfolgen. Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch Betreuungsgesellschaft und dem Eingang der gegebenenfalls von Ihnen zu leistenden Anzahlung auf unserem Konto zustande. Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist können Ihre Ansprüche aus dem Mietvertrag endgültig erlöschen. Sollte Ihnen unsere Buchungsbestätigung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ihrer Anmeldung vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an unsere Buchungszentrale. Auch fernmündliche Mietverträge bedürfen der schriftlichen Buchungsbestätigung. Dies gilt nicht, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und eine schriftliche Bestätigung aus zeitlichen Gründen nicht mehr sinnvoll ist. In diesem Fall wird auch der fernmündliche Vertrag für beide Seiten verbindlich.

3. Preise

Diese Preise entsprechen dem Stand der Drucklegung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsabschluss unterrichten.

3.1. Kurtaxe / sonstige Abgaben

Sofern am Ort der gemieteten Ferienwohnung nach den örtlichen Vorschriften eine Kurtaxe oder eine sonstige Abgabe von den (Ferien-) Gästen zu entrichten ist, ist diese im Mietpreis nicht enthalten und muss von Ihnen vor Ort gesondert bezahlt werden.

3.2. Buchungsgebühr

Für jede Buchung, die nicht „online“ erfolgt, berechnen wir eine einmalige Buchungsgebühr in Höhe von 12,00 EURO.

4. Haustiere

Haustiere dürfen nur nach ausdrücklicher Einverständniserklärung durch uns mitgebracht werden. Andernfalls kann der Einzug mit dem Haustier durch uns oder unsere Mitarbeiter vor Ort verweigert werden.

5. Änderungen

Werden auf Ihren Wunsch Änderungen des Mietvertrages (z.B. Mietzeit, Personenzahl etc.) durchgeführt, so wird hierfür eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,00 EURO pauschal berechnet. Mehrere gleichzeitig gewünschte Änderungen lösen diesen Betrag nur einmal aus. Im übrigen sind Änderungen der Buchung jederzeit möglich, bedürfen aber unbedingt unserer Bestätigung.

6. Zahlung

Bei Erhalt des Mietvertrages, der zugleich Rechnung ist, werden 20 % des Gesamtmietpreises, mindestens jedoch 50,00 EURO als Anzahlung fällig. Der Restmietpreis muss bis spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto der Betreuungsgesellschaft, eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 4-Wochen-Frist wird der Gesamtmietpreis sofort fällig. Vor Zahlungen wird ein Sicherungsschein für Pauschalreisen gem  651 k BGB ausgestellt.

7. Reklamationen

Trotz aller Bemühungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen Grund zu Reklamationen besteht. Diese müssen unverzüglich dem/den Mitarbeiter/n in dem für das Mietobjekt zuständigen Vermietungsbüro der Betreuungsgesellschaft zugeleitet werden. Sollte es uns im Falle einer berechtigten Reklamation nicht möglich sein, das Problem in angemessener Frist zu beheben, können Sie Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages geltend machen. Dies muss schriftlich, gerichtet an die Betreuungsgesellschaft, geschehen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. für die Verjährung aller Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages durch die Vermieterseite wird eine Frist von 1 Jahr vereinbart. Diese Frist beginnt mit dem Tag des vertraglich vorgesehenen Mietendes.

8. Ersatzmieter

Kann der Mieter aus zwingenden Gründen die angemietete Ferienwohnung nicht selbst wie vorgesehen nutzen, so steht ihm bis zum vertraglichen Mietbeginn das Recht zu, einen Ersatzmieter zu stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Absicht spätestens am Tage vor dem Mietbeginn der Betreuungsgesellschaft unter genauer Angabe des Ersatzmieters (Name, Anschrift, Personenzahl) mitgeteilt wird. Die Betreuungsgesellschaft kann dem Wechsel des Mieters widersprechen, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Ersatzmieters liegen und/oder wenn gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.

9. Rücktritt

Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. In diesem Fall wird sich die Betreuungsgesellschaft, bemhen, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten. Gelingt dies jedoch nicht, haben Sie eine angemessene Entschädigung (Rücktrittsgebühren) gem nachfolgender Aufstellung zu entrichten. Bei Buchung des verbesserten Reiserücktritts (siehe 9.1) fallen keine Rücktrittsgebühren an. Rücktrittsfristen Rücktrittsgebühren verbesserter Reiserücktritt bis 10 Tage nach Erhalt der Bestätigung:
kostenlos
bis 45 Tage vor Mietbeginn 20 % der Gesamtmiete
ab 44 Tage vor Mietbeginn 50 % der Gesamtmiete
ab 21 Tage vor Mietbeginn 80 % der Gesamtmiete
für jeden Rücktritt wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EURO berechnet, die auf die vorgenannten Sätze angerechnet wird.

9.1. verbesserter Reiserücktritt

Der verbesserte Reiserücktritt kann nur unmittelbar mit der Buchung abgeschlossen werden und wird mit einem Zuschlag von 4% der Gesamtmiete berechnet. Bei Rücktritt vom Mietvertrag aus wichtigem Grund erhalten Sie 100% des Mietpreises und den gezahltem Zuschlag von 4% in Form eines Gutscheins zurück. Sie bezahlen deshalb nur die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 EURO. Der Gutschein kann zu einem späteren Zeitpunkt in derselben oder einer vergleichbaren Ferienunterkunft im Ort eingelöst werden. Ferner besteht die Möglichkeit, den Gutschein an einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall muss die Weitergabe an einen Dritten schriftlich bei der Betreuungsgesellschaft angezeigt werden. Als wichtige Gründe im Rahmen des verbesserten Reiserücktritts gelten:
• Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Mieters oder eines im Haushalt des Mieters wohnenden nahen Familienangehörigen
• Schäden am bewohnten Eigentum des Mieters infolge von Feuer,Elementarereignissen oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten
• unerwartete Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mieters oder eines mitreisenden Familienangehörigen durch den Arbeitgeber
• Wiedereinstellung des Mieters oder eines mitreisenden Familienangehörigen nach Arbeitslosigkeit
• ein Unfall während der Anreise, sofern das Auto dadurch nicht mehr fahrbereit ist

9.2 Gegenbeweis

Es bleibt Ihnen stets der Nachweis vorbehalten, dass uns und/oder dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

10. Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in beiderseitigem Interesse immer schriftlich erfolgen.

11. Aufhebung des Reisevertrages

Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, so werden wir von unserer vertraglichen Verpflichtung frei. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu.

12. Datenweitergabe

Betreuungsgesellschaft, ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrages bekannt geworden sind, an den Wohnungseigentümer weiterzuleiten. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, ist an uns ein schriftlicher Widerspruch zu erklären.

13. Baulärm / Baustelle

Sollte es sich unvorhergesehen ergeben, dass während der Mietzeit innerhalb oder in unmittelbarerer Nähe der Ferienanlage, in der die gemietete Wohnung liegt, zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen könnte, wird der Mieter davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Die Betreuungsgesellschaft, ist gehalten, Störungen für den Mieter soweit irgendmöglich zu verhindern. Gelingt dies allerdings nicht oder nicht vollständig, so stehen dem Mieter Schadenersatzansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von der Betreuungsgesellschaft zu.

14. Ausfall von Freizeitanlagen

Der Ausfall einzelner Freizeitanlagen (z.B. Schwimmbad, Spielzimmer etc.) berechtigt nicht zur Rückforderung bzw. Teilrückforderung der Miete, es sei denn, der Ausfall ist von Betreuungsgesellschaft oder dem vermietenden Eigentümer zu vertreten. Die Betreuungsgesellschaft ist gehalten, den Ausfall unverzüglich zu beseitigen.

15. Allgemeine Verpflichtungen

Der Mieter ist verpflichtet, sich an die in dem jeweiligen Haus oder der jeweiligen Ferienanlage geltende Hausordnung zu halten. Die Hausordnung ist in der Regel ausgehängt, jedenfalls aber in dem örtlichen Vermietungsbüro einzusehen. Nachhaltiges schuldhaftes übertreten der Hausordnung berechtigt die Betreuungsgesellschaft, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären und einen sofortigen Verweis aus der Wohnung und / oder der Ferienanlage auszusprechen. Ansprüche auf Mieterstattung, Schadenersatz oder sonstige Zahlungen stehen dem Mieter in diesem Fall nicht zu.

16. Auszug aus der Hausordnung

Die Endreinigung wird ausschließlich durch Personal der Betreuungsgesellschaft ausgeführt. Es wird erwartet, dass der Mieter zum Mietende die Bettwäsche abzieht, die Decken faltet, Mülleimer leert und den Müll an der dafür vorgesehenen Stelle entsorgt sowie Geschirr, Besteck, Töpfe, Herd, Kühlschrank und Bad sauber zurücklässt. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, während der Mietzeit etwa entstehende Mängel oder Schäden sofort im örtlichen Vermietungsbüro der Betreuungsgesellschaft zu melden.

17. Sicherheitsleistung

Die Betreuungsgesellschaft, ist berechtigt, vom Mieter eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 EURO zu verlangen. Die Sicherheit ist bei Anreise im örtlichen Vermietungsbüro in bar zu hinterlegen und wird bei der Abreise zurückbezahlt, soweit keine vom Mieter zu verantwortenden Schäden am Mietobjekt oder sonstige Forderungen der Betreuungsgesellschaft, bzw. des vertretenden Eigentümers vorliegen. Bei Vorliegen solcher Schäden oder Bestehen von Forderungen ist die Betreuungsgesellschaft zur Aufrechnung mit der Sicherheitsleistung berechtigt. Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung bei Mietende gilt grundsätzlich nicht als Verzicht auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen seitens des Eigentümers oder der Betreuungsgesellschaft, sofern sich nachträglich noch vom Mieter zu verantwortende Schäden am Mietobjekt herausstellen.

18. Druckfehler

Offensichtliche Schreib- und / oder Druckfehler in diesem Vertrag oder den allgemeinen Vertragsbedingungen verpflichten die Vertragspartner nicht. Dies gilt insbesondere für Preisangaben. Verbindlich ist insoweit allein die Buchungsbestätigung der Betreuungsgesellschaft.

Stand: Dezember 2011

 

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